Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Informationen

Vertragspartei und Verwenderin dieser AGB ist Simone Dohmann („die Beraterin“).

Anschrift (Geschäftssitz):
Geisterschlucht 13, 15913 Schwielochsee OT Jessern
Telefon:0178 3530256
Internet:www.simonedohmann.de
Eemail:info@simonedohmann.de

 

2. Grundregeln für die Beziehung zwischen Simone Dohmann und ihren Kunden

2.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Verhältnis zwischen Simone Dohmann und ihren Kunden. Im Rahmen dieser Beziehungen gelten diese AGB für alle Angebote, Leistungen und Informationen sowie alle Internetseiten von Simone Dohmann.

2.2. Für die Anlageberatung sowie die Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 1a KWG ist Simone Dohmann ausschließlich auf Rechnung und unter der
Haftung der Apella WertpapierService GmbH, Dittelstedter Grenze 3, in 99099 Erfurt, tätig. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Apella WertpapierService GmbH für Privatkunden.

2.3. Für alle Leistungen und Dienstleistungen, die Simone Dohmann über 2. hinaus oder zusätzlich dazu erbringt, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

3. Vertragsgegenstand, Inhalt der Verträge und Preise

3.1. Simone Dohmann („die Beraterin“) erbringt einzelne, und komplexe Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vermögen bzw. den Vermögensanlagen von Personen oder Gesellschaften.

Dies sind z.B.

  • die Analyse einzelner Geldanlagen,
  • die Analyse des gesamten Vermögens unter diversen Zielstellungen,
  • die Sichtung und Überprüfung von Verträgen zu Vermögensanlagen,
  • die Analyse der Eigenschaften einer oder mehrerer Geldanlagen, alle dazu durchzuführenden Recherche-Arbeiten, der Kontakt und die Kommunikation mit beteiligten Instanzen und rechtlichen Vertretern,
  • die Begleitung zu Beratungsterminen und Fachgesprächen,
  • die Koordination und Kommunikation mit weiteren Fachspezialisten im Kundeninteresse,
  • die Berechnung und Erstellung von Finanzplänen,
  • die Sichtung, Recherche, Aufbereitung und Auswertung von Unterlagen im Kundenauftrag und – interesse,
  • die Beratung der/des Kunden zu seinem Vermögen: hier Berechnung und Erstellung der individuellen, optimalen Vermögensmatrix, inclusive Aufstellung von Szenarien und Simulation dieser Szenarien.

3.2. Beauftragung:

vorher formlos und schriftlich, oder per email an info@simonedohmann.de.

3.3. Preise:

Alle Preise verstehen sich zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.

  • Simone Dohmann berechnet ein Honorar in Höhe von 480 Euro pro Stunde für die Erstellung der individuellen Vermögensmatrix.
    Eine Anzahlung in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages kann vereinbart werden, und ist dann zahlbar nach Beauftragung.
  • update der individuellen Vermögensmatrix: 350 Euro
  • Für Dienstleistungen, wie z.B. allgemeine Auskünfte und Arbeiten zu Vermögensbestandteilen, zu den Finanzmärkten, zu Schriftstücken und zu allgemeinen Regeln der Vermögensanlage und Ähnlichem gilt ein Honorarsatz von 200 Euro pro Stunde

weitere Dienstleistungen:

  • Analyse von Vermögen:
    • Kurzanalyse 200 Euro
    • Ausführliche Analyse 450 Euro
  • telefonische Beratung:
    • 1 Stunde 250 Euro
    • 1/2 Stunde 150 Euro
    • jede weitere Viertelstunde zum selben Thema 25 Euro
  • Beratungshonorar für Ansparpläne (ab 40 Euro monatlich): in Höhe von 2 Sparraten, mindestens 80 Euro
  • Bank-/ Depotwechselservice : 200 Euro
  • Bearbeitungsentgelt allgemein pro Stunde 80 Euro
  • Bearbeitungsentgelt für Aktienorders:
    • für Aufträge im Umfang von mind. 10.000 Euro Gegenwert: 0,5 %
    • für Aufträge im Umfang von mind. 5.000 Euro Gegenwert: 0,75%
    • für Aufträge im Umfang von bis zu 5.000 Euro Gegenwert: 1,00 %

 

4. Geltungsbereich

4.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden/Auftraggeber und der Beraterin gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

4.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

4.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Beraterin ausdrücklich schriftlich anerkannt.

4.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

5. Umfang des Beratungsauftrages/Stellvertretung

5.1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

5.2. Die Beraterin ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschliesslich durch die Beraterin selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden/Auftraggeber.

 

6. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

6.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

6.2. Der Auftraggeber wird die Beraterin auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

6.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Beraterin auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung erforderlichen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Beraterin bekannt werden.

 

7. Berichterstattung / Berichtspflicht

7.1. Die Beraterin verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und ggf. auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

7.2. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

7.3. Die Beraterin ist bei der Erstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

8. Schutz des geistigen Eigentums

8.1. Die Urheberrechte an den von der Beraterin und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Programme, Pläne, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, etc.) verbleiben bei der Beraterin. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschliesslich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Beraterin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Beraterin – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

8.2. Der Verstoss des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Beraterin zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

9. Gewährleistung

9.1. Die Beraterin ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

9.2. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

10. Haftung

Haftung nach Gesetz.

 

11. Geheimhaltung / Datenschutz

11.1. Die Beraterin verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

11.2. Weiterhin verpflichtet sich die Beraterin, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

11.3. Die Beraterin ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoss gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoss.

11.4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragverhältnisses hinaus.

11.5. Die Beraterin ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der Beraterin Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Massnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwas Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

12. Honorar

12.1. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die Beraterin ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Beraterin. Die Beraterin ist berechtigt, eine Anzahlung zu vereinbaren. Die Beraterin ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar (ggf. abzüglich der Anzahlung, siehe 3.3.) ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Beraterin fällig.

12.2. Die Beraterin wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

12.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Beraterin vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

12.4. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Beraterin, so behält die Beraterin den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30% des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

12.5. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Beraterin von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

 

13. elektronische Rechnungslegung

13.1. Die Beraterin ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Beraterin ausdrücklich einverstanden.

 

14. Dauer des Vertrages

14.1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projektes.

14.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
  • wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

 

15. Schlussbestimmungen

15.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

15.2. Änderungen des Vertrages und der AGB bedürfen der Schriftform, ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

15.3. Auf diesen Vertrag ist materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Beraterin. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Beraterin zuständig.

 

Stand: Mai 2019